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Das Leben - nicht nur - in Deutschland wird leider von der Corona Krise bestimmt.
Bei unseren Vorbereitungen gehen wir davon aus, dass wir die Rallye unter normalen Bedingungen durchführen können. Leider haben wir aber keine Planungssicherheit.
Wir bitten Interessierte sich hier über Neuigkeiten zu informieren.
1. Veranstalter
Automania Racing Team
c/o Manfred Hahn
Bertha-von-Suttner-Strasse 4
61350 Bad Homburg
Tel 06172 2663733
e-mail: office@Rallye-Bad-Homburg.de
mit Unterstützung der Kur- und Kongreß GmbH, Bad Homburg
2. Veranstaltung
Touristische Orientierungsfahrt für historische Fahrzeuge unter dem Titel
Internationale
Rallye Bad Homburg Historic
IN MEMORIAM RUPRECHT M. HOPFEN
136 Jahre Automobil
Die streckenspezifischen Anforderungen und Aufgaben sind auf das Leistungsvermögen der historischen Fahrzeuge abgestimmt.
Es werden nur befestigte Straßen und Wege befahren, die für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind.
Die Streckenlänge beträgt ca. 210 km.
3. Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind Fahrer von 2- bis 4-rädrigen Motorfahrzeugen, die den Bedingungen dieser Ausschreibung entsprechen.
Die Fahrzeuge dürfen gemäß der Zahl ihrer Sitze mit mehreren Personen besetzt sein.
Jeder Fahrer muss einen für die Kategorie seines Fahrzeugs gültige Fahrerlaubnis vorweisen können.
Motorsportlizenzen des DMSB/OMK bzw. FIA sind nicht erforderlich. |
4. Gruppeneinteilung
Folgende Gruppeneinteilung ist vorgesehen:
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A) |
Veteranenfahrzeuge bis einschl. Baujahr 1939 |
B) |
Sport- und Tourenwagen bis einschl. Baujahr 1972 |
C) |
Sport- und Tourenwagen bis einschl. Baujahr 1986 |
D) |
Sport- und Tourenwagen nach Baujahr 1986* |
E) |
Motorräder mit und ohne Seitenwagen bis einschl. Baujahr 1966 |
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* ohne Wertung für den Wanderpokal |
Abhängig vom Nennungsergebnis behält sich der Veranstalter Änderungen dieser Einteilung vor. |
5. Nennungen / Nenngeld
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A) |
Nennungs- bzw. Anmeldeschluss ist der 15. Juni 2022, maßgebend ist das Datum des Poststempels. |
B) |
Das Nenngeld beträgt Euro 125,- pro Fahrzeug mit Zweipersonen-Team.
Für jede weitere mitfahrende Person ergibt sich ein Zuschlag von Euro 25,-.
Kinder unter acht Jahren sind Gäste des Veranstalters. |
C) |
Die Nennungen sind unter Verwendung des Vordrucks an die unter 1) genannte Anschrift zu senden.
Das Nenngeld ist mittels der Nennung beigefügten Schecks zu entrichten, auf jeden Fall bis spätestens zum 1. Juni 2022. |
D) |
Nachnennungen können unter Vorbehalt bis zum 3. Juli unter Berücksichtigung einer
Nachnenngebühr von Euro 15,- angenommen werden. |
E) |
Der Veranstalter behält sich vor, Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Eine Nennung gilt erst dann als angenommen, wenn der Bewerber eine Nennungsbestätigung erhalten hat,
deren Versand nicht vor Eingang des Nenngelds erfolgt. Nenngeld ist Reugeld und wird nur bei Nichtannahme der
Nennung oder Absage der Veranstaltung zurückgezahlt. |
F) |
Bei Ausfall der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder behördlicher Maßnahmen
ist eine partielle Erstattung des Nenngelds vorgesehen. |
G) |
Konto für Nenngeld: IBAN DE74 4401 0046 0311 1644 61 |
6. Leistungen
Das Nenngeld enthält folgende Leistungen des Veranstalters:
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A) |
Frühstück am Start |
B) |
Startnummer bzw. Rallyeschild |
C) |
Bordbuch bzw. Fahrtunterlagen |
D) |
Gestaltung der Mittagsrast |
E) |
Parkmöglichkeit für Trailer und Zugfahrzeuge |
F) |
Weitere Leistungen u.V. entsprechenden Sponsorings (Punkt 10) |
7. Abnahme und Start
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A) |
Die Abnahme erfolgt am Sonntag, den 3. Juli ab 7.30 h, die Zeit und Wegbeschreibung wird mit der
Nennungsbestätigung bekanntgegeben.
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B) |
Bei der Abnahme sind vorzulegen: |
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1. |
Nennungsbestätigung |
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2. |
Führerschein |
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3. |
Fahrzeugschein |
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4. |
FIVA- bzw. FIA- Wagenausweis (falls vorhanden) |
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5. |
Versicherungsnachweis |
C) |
Der Start erfolgt in der Reihenfolge der Startnummern, die Teilnehmer sind für die Einhaltung Ihrer
richtigen Startzeit selbst verantwortlich. |
8. Fahrdisziplin
Die geltenden Verkehrsvorschriften (STVO) sind unter allen Umständen einzuhalten!
Jeder Verstoß gegen dieselben sowie die Verwicklung in einen Verkehrsunfall können zum Ausschluss des
betreffenden Teams führen. Den Weisungen der Fahrtleitung und deren Helfer ist unbedingt Folge zu leisten.
Das Kolonnenfahren ist ausdrücklich nicht gestattet. |
9. Durchführung und Aufgabenstellung
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A) |
Die Fahrtunterlagen (Bordbuch) erhalten die Teilnehmer am Start.
Der Start erfolgt im Abstand von ca. 1 Minute, die vorgesehene Startzeit steht in der Nennungsbestätigung. |
B) |
Die Fahrt ist in zwei Etappen aufgeteilt. Für jeden Abschnitt erhalten die Teams eine separate Bordkarte.
Die notwendigen Eintragungen sind unverzüglich vorzunehmen. |
C) |
Die Teilnehmer haben die Aufgabe, eine Wegstrecke anhand von Chinesenzeichen und Kartenskizzen zu ermitteln.
Weiterhin sind die im Bordbuch und an den Kontrollen gestellten Fragen zu beantworten. |
D) |
Entlang der Strecke sind Kontrollen positioniert. Außerdem kann es "stumme" Kontrollen in Form von Zeichen geben.
Diese Symbole werden im Bordbuch publiziert. Alle Kontrollen bzw. zumindest die Hinweise befinden sich auf der rechten
Fahrbahnseite. |
E) |
Bei eventuell zu absolvierenden Gleichmäßigkeitsprüfungen liegen die Geschwindigkeiten in jedem
Fall unter 50 km/h und sind dem Leistungsvermögen der Fahrzeuge angepasst.
Es gibt keine Prüfungen, die das Erreichen von Höchstgeschwindigkeiten zum Ziel haben. |
F) |
Zusatzinstrumente wie Tripmaster oder Speedpilot sind nicht erforderlich.
Der Gebrauch von elektronischen Hilfsmitteln, wie z.B. Tablets - auch von Funkgeräten - ist ausdrücklich verboten und kann zum
Wertungsausschluss führen. |
G) |
Die Wertung erfolgt nach einem Negativpunktsystem.
Nicht alle zu lösenden Aufgaben werden für die Wertung herangezogen. |
H) |
Bei der vom Veranstalter vorgegebenen Strecke handelt es sich um einen Vorschlag.
Die bekannten Treffpunkte können auch über andere, frei gewählte Routen angefahren werden. |
I) |
Die Mitnahme weiterer Mitfahrer ist erlaubt,
wird jedoch mit einem Strafpunktzuschlag belegt.
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J) |
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Verunreinigungen aller Art (z.B. durch Öltropfen)
durch sein Fahrzeug zu vermeiden und zu beseitigen. Erforderlichenfalls ist unverzüglich und unaufgefordert der Veranstalter zu informieren. |
10. Preise
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Wanderpokal der Kur- und Kongreßgesellschaft für die Gesamtsieger |
* |
Sonderpreis für die Gesamtsieger |
* |
Ehrenpreise für die besten 5 jeder Klasse bzw. für 30% der gewerteten Teams |
* |
Ehrenpreis für das beste Damenteam |
* |
Ehrenpreis der Kur- und Kongreßgesellschaft für das beste Bad Homburger Team |
* |
Ehrenpreis für die beste(n) Mannschafte(n) |
* | Sonderpreis für das beste HONDA-Team |
* |
Sonderpreis für das beste Wankel-Team |
* |
Sonderpreis für das MINI-Team |
* |
Sonderpreis für das beste MAXI 1200-Team |
Die Vergabe weiterer Ehren- und Sachpreise erfolgt entsprechend dem Engagement und Wünschen unserer Sponsoren. |
11. Haftung, Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht
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Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Mitfahrer) und der Fahrzeugeigentümer und/oder Fahrzeughalter versichern,
dass
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die von Ihnen in der Nennung gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen,
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sie für ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Haftpflicht-, Unfall-, Krankenversicherung) gesorgt haben,
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die Fahrer den Anforderungen der Veranstaltung gewachsen sind und über einen
gültige Fahrerlaubnis verfügen,
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das Fahrzeug den Bestimmungen der StVZO entspricht und sie dieses nur in technisch
einwandfreiem Zustand bei der Veranstaltung einsetzen werden.
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Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Mitfahrer) und der Fahrzeugeigentümer und/oder -halter nehmen auf eigene Gefahr
und Verantwortung an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche
Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.
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Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Mitfahrer) und der Fahrzeugeigentümer und/oder -halter nehmen auf eigene Gefahr und Verantwortung an der
Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.
Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Mitfahrer) und der Fahrzeugeigentümer und/oder -halter erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche
jeglicher Art für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstandenen Schäden, und zwar gegenüber dem Veranstalter,
dessen Helfer und Beauftragte, gegen Behörden und alle sonstigen Personen und Institutionen, die mit der Organisation dieser Veranstaltung in Verbindung
stehen, den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen einschließlich Zubehör
verursacht werden, und gegen die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen; hiervon ausdrücklich ausgenommen sind
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer ausdrücklichen Übernahme einer Garantie, oder aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, also Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere
Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen
Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht beruhen, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt unberührt. Der vorstehende Haftungsverzicht wird auch für minderjährige Angehörige des Teilnehmers erklärt.
Der Haftungsverzicht und die Haftungsfreistellung werden mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Das gilt für Ansprüche aus jeglichem
Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben unberührt.
Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Mitfahrer) verpflichten sich, soweit sie nicht Eigentümer und/oder Halter des in der Nennung beschriebenen
und eingesetzten Fahrzeuges sind, vom Eigentümer und Halter des Fahrzeuges das Einverständnis mit der Nennung und Teilnahme des in der Nennung beschriebenen
und eingesetzten Fahrzeuges an der Veranstaltung einzuholen und die Nennung einschließlich des Haftungsverzichts jeweils - soweit personenverschieden - vom
Eigentümer und Halter unterzeichnen zu lassen. Die Teilnehmer stellen den Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen von Ansprüchen des Eigentümers und/oder
Halters im Umfang des vorstehenden Haftungsverzichts frei.
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Der Haftungsverzicht und die Haftungsfreistellung werden mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Das gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund,
insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
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Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben unberührt.
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Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Mitfahrer) verpflichten sich, soweit sie nicht Eigentümer und/oder Halter des in der Nennung beschriebenen
und eingesetzten Fahrzeuges sind, vom Eigentümer und Halter des Fahrzeuges das Einverständnis mit der Nennung und Teilnahme des in der Nennung beschriebenen
und eingesetzten Fahrzeuges an der Veranstaltung einzuholen und die Nennung einschließlich des Haftungsverzichts jeweils - soweit personenverschieden - vom
Eigentümer und Halter unterzeichnen zu lassen. Die Teilnehmer stellen den Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen von Ansprüchen des Eigentümers und/oder
Halters im Umfang des vorstehenden Haftungsverzichts frei.
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12. Proteste
Proteste im Sinne der Motorsportgesetze von DMSB/OMK/FIA sind bei dieser Art Veranstaltung unerwünscht und
damit unzulässig.
13. Start / Ziel
Der Start ist in Bad Homburg auf der Brunnenallee.
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14. Organisationskomitee
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Konzeption und Realisation: |
Manfred Hahn |
jur. Berater: |
Dr. Daniel Häret |
Fahrtleitung: |
Manfred Hahn |
Sonderprüfungen: |
Mitglieder befreundeter Clubs |
Papierabnahme: |
Brigitte Rosanowitsch-Galinski |
Technik: |
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Streckenkontrollen: |
Mitglieder befreundeter Clubs |
Start und Ziel: |
Mitglieder befreundeter Clubs |
Internet-Support: |
Julian Hofmann |
Umweltschutz: |
SERVOMAT Miosga GmbH, Frankfurt |
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Kur- und Kongreßgesellschaft: |
Stefanie Kürten |
Moderation: |
Johannes Hübner u. V. |
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15. Sponsoren und Helfer
Der Veranstalter dankt all den enthusiastischen Helfern, den Inserenten, den Sponsoren,
den öffentlichen Verwaltungen, einfach allen, die durch ihr Engagement die Realisierung der
Veranstaltung ermöglichen.
16. Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet und speichert personenbezogenen Daten der Teilnehmer unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen, u.a.
der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Bitte entnehmen Sie weitere Informationen hierzu der separaten Datenschutzerklärung.
17. Allgemeines
Das Copyright der gesamten Veranstaltung ist geschützt.
Stand April 2022, Änderungen und evtl. Absagen auf Grund des Coronavirus (COVID-19) behalten wir uns vor.
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